Seit 01.01.2010 ist Videoüberwachung in Österreich ausdrücklich geregelt (Novelle zum Datenschutzgesetz 2000). Als Videoüberwachung gilt die systematische, insbesondere fortlaufende Feststellung von Ereignissen, eines bestimmten Objektes oder eine bestimmte Person.
Auch Systeme, die „nur“ alle paar Sekunden ein Bild machen, fallen unter den Begriff Videoüberwa-chungssystem und müssen gemeldet werden.
Für „Videoüberwachung“ gibt es eini-ge Ausnahmen von der Meldepflicht: Banken, Juweliere, Antiquitätenhändler, Gold- und Silberschmiede, Trafiken, Tankstellen sowie bebaute Privatgrundstücke.
Für die Datenspeicherung gilt eine maximale Aufbewahrungsdauer des Bildmaterials von 72 Stunden.
Warum hochauflösende IP Kameras?
Je höher die Auflösung, desto besser die Detailgenauigkeit des Bildes. Bei der analogen Technik besitzt ein Livebild nicht mehr als 0,4 Megapixel. Moderne IP Kameras mit 3,1 Megapi-xel zeichnen somit rund 30-mal mehr Details auf, deshalb sind auch größere Bildbereiche, bis zum 360° Rund-umblick möglich. Somit wird die An-zahl der Kameras reduziert. Bei einem dezentralen Konzept fungiert jede Kamera als ein Hochleistungsrechner und ist bei Bedarf ein digitaler Lang-zeitspeicher.
Somit ergeben sich folgende Vorteile:
- Weniger Kameras
- Weniger Aufzeichungsgeräte
- Weniger Netzwerk-Bandbreite
Mehr Infos finden Sie auf: www.rescue.at/video
Rescue EDV ist seit 1998 ein Dienstleistungsunternehmen spezialisiert auf Betreuung, Hosting & Schulung von Unternehmen im Bereich IT und Internet.
Streng nach dem Slogan: We make IT secure! ist Firmeninhaber Horst Kasper bei der IT-Security Group Mitglied.
Horst Kasper, Rescue EDV









